- Corona Hotline / Telefon 116117
- Schlüsselübergabe Kontaktlos
- Ausreichend Lüften
Corona Hygieneplan für das Ferienhaus Meerblick in Sierksdorf
Bei Wahl des Desinfektionsmittels achten wir darauf, dass dieses nicht nur gegen Bakterien, sondern auch gegen Viren wirkt – „Begrenzt viruzid“
Corona Hausordnung Stand 06.05.2021
Corona Hygieneplan für das Ferienhaus Meerblick in Sierksdorf
- bei Einreise ist ein gültiger Coronatest mtzubringen, dieser Test muss alle 72 Stunden erneuert werden, bitte unbedingt die tagesaktuellen Richtlinienbeachten
- Corona Hotline / Telefon 116117
- Die Schlüsselübergabe erfolgt kontaktlos
- Bitte lüften Sie ausreichend, bei Abreise stellen Sie bitte die Fenster auf Kipp
Bei Wahl des Desinfektionsmittels achten wir darauf, dass dieses nicht nur gegen Bakterien, sondern auch gegen Viren wirken – (Begrenzt viruzid)
- alle Gäste versichern uns
- a.) keine grippeähnlichen Symptome zu haben (z.B. Fieber, Husten, infektionsbedingte Atemnot),
- b.) dass sie innerhalb der letzten 14 Tage in keinem internationalen Risikogebiet waren,
- c.) wissentlich innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu Coronavirus-Erkrankten hatten,
- d.) dass keine Quarantäne angeordnet worden ist,
- e.) der Gast versichert, dass sie im Infektionsfall ihren Aufenthalt abbrechen und eine medizinische Versorgung am Erstwohnsitz in Anspruch nehmen, die Miete wird nicht erstattet, bitte ggf. eine Reiserücktrittversicherung abschließem
- Es dürfen sich im Haus nur Gäste aus 2 Haushalten aufhalten
- bitte vor Abreise Lüften und die Fenster auf Kipp stellen
- bitte über alle gesetzlichen Auflagen informieren und einhalten
Dieser Hygieneplan hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit ist auf Grundlage der Informationen durch das RKI und der Dehoga erstellt. Er wird auf der Seite www.mziem.de aktuell gehalten. Sofern Ihnen Ergänzungen einfallen, sind wir für Hinweise dankbar.
Sollte auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen eine Vermietung nicht gestattet sein, ein erneuter Shutdown kommen, erstatten wir alle gezahlten Beträge zurück.
Datum / Unterschrift vom Gast
hier noch mal die Konkretisierung zu den Einreisebestimmungen bezüglich der Lageänderung im Raum Gütersloh.
Landesregierung beschließt Anpassung der Quarantäne-Verordnung
Das Landeskabinett hat heute (24. Juni) wie angekündigt eine angepasste Quarantäne-Verordnung beschlossen. Die Verordnung wird veröffentlicht unter www.schleswig–holstein.de/coronavirus–erlasse und tritt ab Donnerstag, 25. Juni, in Kraft.
Damit müssen sich Einreisende auch aus Kreisen oder kreisfreien Städten innerhalb Deutschlands mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen bei Einreise in Schleswig-Holstein in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen negativen Coronatest vorweisen können. Der Test muss aktuell sein, also nicht älter als 48 Stunden vor der Einreise erfolgen, und entsprechend durch ein ärztliches Zeugnis nachweisbar sein.
Wer ohne negativen Test aus einem Risikogebiet einreist, muss sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben, um sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort abzusondern. Nicht zur Absonderung geeignet sind beispielsweise Campingplätze, Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, welche genutzt werden müssten. Sofern es die Gegebenheiten vor Ort erlauben, ist grundsätzlich eine Quarantäne in einer Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer möglich – z.B. bis zum Vorliegen eines Testergebnisses.
Nicht von der Quarantäneregelung betroffen sind Personen, die
1. nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
2. beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren;
3. sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben
4. täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen;
5. sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.